Foto-Infos
Hochgeladen von kXhXbXoX am Sonntag, 13.11.2011 um 19:52 Uhr. | |
Fotograf: | Karlheinz Boenke |
Titel: | Eskorte am Brandenburger Tor |
Tags: | brandenburger, eskorte, tor, berlin |
Kategorie: | Sonstiges |
Ort: | Berlin, Brandenburger Tor |
Bildaufrufe: | 2982 |
Downloads: | 0 |
Dateigröße: | 1.2 MB |
Bildgröße: | 2048 x 1536 Pixel (Entspricht 17,34 cm x 13,00 cm bei 300 dpi) |
Beschreibung: | Eskorte am Brandenburger Tor anlässlich eines Staatsbesuchs |
URL: | |
Lizenz: |
![]() |
Eskorte am Brandenburger Tor

Foto-Infos
Hochgeladen von kXhXbXoX am Sonntag, 13.11.2011 um 19:52 Uhr.
Beschreibung: | Eskorte am Brandenburger Tor anlässlich eines Staatsbesuchs |
URL: | |
Fotograf: | Karlheinz Boenke |
Tags: | brandenburger, eskorte, tor, berlin |
Kategorie: | Sonstiges |
Ort: | Berlin, Brandenburger Tor |
Bewertung: |
![]() |
Bildaufrufe: | 2982 |
Downloads: | 0 |
Dateigröße: | 1.2 MB |
Bildgröße: | 2048 x 1536 Pixel (Entspricht 17,34 cm x 13,00 cm bei 300 dpi) |
Lizenz: |
![]() This work is licensed under a Creative Commons Attribution 2.0 Germany License. |
EXIF-Infos
Hersteller | Konica Minolta Camera, Inc. |
Modell | DiMAGE Xg |
Aufnahmedatum | 07.09.2006 19:19:02 |
ISO-Zahl | 50 |
Belichtungszeit | 0,0080 s (1/125) |
Blende | f/2,8 (28/10) |
Brennweite | 6mm (60/10) |


3.33 von 5 Punkten bei 3 Bewertungen. 9 Kommentare.
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Hallo Nicole,
bin auf das Ergebnis Ihrer Recherche gespannt. Ihre ergänzenden allgemeinen Anmerkungen zielen allerdings eher in den rechts- bzw. moralphilosophischen Bereich, der eigentlich nichts mehr mit einer eventuellen Persönlichkeits- Urheber- oder Geschmacksmusterverletzung zu tun hat.
Natürlich besteht immer die Möglichkeit der mißbräuchlichen Nutzung eines Fotos. Aber vom Fotografen kann doch nicht allen Ernstes verlangt werden, jede Eventualität eines Missbrauchs seiner Bilder durch Andere zu berücksichtigen. Sofern ein Foto nicht ausschließlich oder offensichtlich zum Zwecke eines Missbrauchs hergestellt wird, würde ich noch nicht einmal eine moralische Verpflichtung dazu sehen, rechtlich sowieso nicht.
Im (rein hypothetischen) Extremfall könnte ja selbst das Foto eines Entenkükens im städtischen Weiher von einer anderen Person zu einem Aufruf verwandt werden, alle Enten im Stadtpark zu vergiften. Wäre nach Ihrer Auffassung dann der Fotograf moralisch mitschuldig an diesem Aufruf? Ich denke nicht.
Zur rechtlichen Bewertung habe ich im Forum noch folgenden Link gefunden: http://www.fotorecht.de/publikationen/cadillac-v.html
Daraus ergibt sich ebenfalls, dass Fotografien mit Fahrzeugen (dito Kennzeichen), wie in diesem Bild, rechtlich unbedenklich sind.
Werde ansonsten auch selbst nochmal nachgoogeln, ob ‚die Polizei‘ als Beiwerk im Foto irgendwelchen, mir derzeit nicht bekannten Restriktionen unterliegen sollte.
Viele Grüße
Karlheinz
Naja ich bedenke immer, was ich hochlade, weil es ja auch Menschen gibt die Fotos nicht positiv verwerten könnten.
Also was ich meine ist, dass ja auch jemand hingehen kann, das Bild laden und auf seine Internetseite packen und einen Aufruf gegen Polizei machen usw.
Rechtlich ist es immer bisschen kompliziert, ja. Werde heute mal genauer nachschauen. Interessiert mich ja nun doch :)
LG
Nicole
Es entwickelt sich ja eine interessante Diskussion. Danke für die Beiträge.
Nach meinem Verständnis ist es rechtlich gesehen irrelevant, ob die Polizei oder Mercedes es hypothetisch gut finden würden, dass ein Foto, auf dem diese als Beiwerk zu sehen sind, kommerziell genutzt wird. Die Frage ist, ob es in irgendeinem Gesetz oder einer Verordnung explizit verboten ist. Und da ist mir keines bekannt. Das KunstUhrhG erlaubt vielmehr sogar das Fotografieren von Aufmärschen, Versammlungen etc., selbst wenn darauf Personen identifiziert werden könnten, was hier noch nicht einmal der Fall ist. Ansonsten gilt in Deutschland die Panoramafreiheit, d.h. Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Plätzen gemacht werden, sind zulässig, selbst wenn darauf (dauerhaft montierte) urheberrechtlich geschützte Werke stehen. Das 'dauerhaft montiert' trifft zwar auf Fahrzeuge nicht zu, allerdings fallen Fahrzeuge als Serienprodukte auch nicht unter den Begriff 'Kunstwerk'. Davon abgesehen sind die Fahrzeuge wiederum ja nicht Hauptbestandteil des Fotos, sondern nur Beiwerk.
Soweit mein Rechtsverständnis.
Mir ist natürlich bewusst, dass Rechtsfragen immer heikel sind und im Zweifelsfall erst der Richter entscheidet, was richtig und was falsch ist. Gibt es jemand, der konkrete Gesetze, Urteile, o.ä. kennt, die darauf schließen lassen, dass Elemente dieses Fotos nicht ohne besondere Einwilligung veröffentlicht bzw. kommerziell genutzt werden dürfen?
Gruß
Karlheinz
Naja, ich denke alleine schon Mercedes wird was dagegen haben. Die Marke Mercedes ist hier ja gut zu erkennen.
Ich weiß auch nicht, wie die Polizei das findet wenn Fotos von der kommerziell genutzt werden.
LG
Nicole
Danke für die Hinweise, allerdings gehe ich davon aus, dass das Foto rechtlich einwandfrei ist. Ich habe es selbst fotografiert, die Personen auf dem Bild sind nicht erkennbar und zudem nur als Beiwerk anzusehen. Siehe hierzu § 23 KunstUrhG:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; ...
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. (Dreier/Schulze, UrhG, 1. Aufl. 2004, § 22 KunstUrhG Rz. 3). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Erkennbarkeit ist hier ohnehin nicht gegeben.
Blieben ansonsten nur noch die Kennzeichen der Fahrzeuge. Diese stellen meines Wissens keine "schutzwürdigen Belange" des Kennzeicheninhabers dar und dürfen fotografiert werden.
Sollte jemand von Euch / von Ihnen andere Erfahrungen oder Quellen haben, bitte ich um kurze Mitteilung.
Gruß
Karlheinz
Besser ist das!
Christian
Er kann es einfach löschen.
Solange kein Download gemacht wurde passiert nichts.
Gruss
René
Oh, oh, ich würde mich schnell an einen Mod wenden, René hat Recht.
Grüße vom Christian
Hallo
Diese Aufnahme ist rechtlich sehr bedenklich.
Gruss
René
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